Demokratie und die Ewigkeitsklausel in unserer Verfassung
Die Aktivisten der Letzten Generation haben die Bundesregierung aufgefordert, in einer Notfallsitzung einen Gesellschaftsrat einsetzen, der klimapolitische Maßnahmen beschließt. Ein Vorgehen, das in der Corona Pandemie in ähnlicher Weise bereits einen Vorläufer gefunden hatte. Ministerpräsidentenkonferenzen, die Parlamentsentscheidungen zumindest vorwegnehmen sollten, Expertengremien, die das Handeln der Politik bestimmten, statt parlamentarisch ausgehandelte Mehrheitsentscheidungen. Wurde hier ein Schaden für unser demokratisches System angesichts der Überforderung mit einem neuartigen Krankheitserreger vielleicht sogar bis zu einem gewissen Grad entschuldbar – zumindest aber nur temporär – in Kauf genommen, sind die Forderungen der letzten Generation eine bewusste Abkehr von tragenden verfassungsrechtlichen Prinzipien der Bundesrepublik.
So geht die Staatsgewalt vom Volke aus, ausgeübt in Wahlen, organisiert und repräsentiert durch Parlamente. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat als Länderkammer sind wesentliche Beteiligte an der Gesetzgebung. Das föderale Bundesstaatsprinzip sichert den Ländern Selbständigkeit und wesentliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung zu.
Parlamente, Verwaltung und Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden. Eine wesentliche Regelung, die auch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln des Gesetzgebungsorgans Bundestag nicht ausgehebelt werden kann. Denn die sogenannte Ewigkeitsklausel in Art. 79 Absatz 3 Grundgesetz sichert gerade diese wesentlichen Staatsorganisationsprinzipien vor Parlamentsentscheidungen, die diese aushebeln und eine Regierung ohne Parlament und demokratische Grundregeln ermöglichen würden.
Doch die Vertreter der selbsternannten Last Generation fordern genau dies: Sie wollen im Interesse des Klimaschutzes wesentliche Prinzipien des Grundgesetzes abschaffen. Dabei müssen wir ohne Frage handeln. Die klimatischen Veränderungen, ihre Folgen und die Mitverursachung vor allem des Teiles der Weltbevölkerung auf der entwickelten Nordhalbkugel lassen sich nicht leugnen. Doch wie ein Expertenrat nicht Parlamentsentscheidungen in der Corona Pandemie ersetzten durfte und ein entsprechendes Agieren verfassungswidrig war, so rechtfertigt auch der Klimaschutz keine Räterepublik. Im Gegenteil: Mit ihrer Abkehr von wesentlichen Verfassungsprinzipien und einer Absage an demokratische Entscheidungen dürfte die Letzte Generation dem Klimaschutz einen Bärendienst erwiesen haben.