Gutes Klima am Wilhelm – Leuschner – Platz

Es ist gut, dass es mit der Befassung zum B – Plan am Wilhelm-Leuschner-Platz um den wichtigen Schritt des Aufstellungsbeschlusses weitergegangen ist. Eine Vielzahl zukunftsträchtiger Projekten hat sich gefunden und harrt nun des finalen Satzungsbeschlusses, der mindestens nach § 33 BauGB dann erste Bauanträge in festgesetzten Flächenbilanzen wirksam behandeln lässt. Es ist wichtig, dass jetzt dieser zentrale Standort für die Stadtentwicklung im rechtlichen Handlungsrahmen eingefasst ist. Nun müssen die notwendigen gesetzlichen Beteiligungen zügig durchgeführt werden. Das ist die klar definierte Aufgabe der Exekutive.

Die herausragende Aufgabe dieses neuen geballten Wissensstandortes ist nun, in kluger strategischer Steuerung und Weitsicht die Interessen aller gesetzlich und privatrechtlich definierten Beteiligten, so den Eigentümern und zukünftigen Erbbauberechtigten, der Universität, den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Wirtschaft transparent und auf abgestimmter und beschlossener Grundlage zu bündeln. Dies umso mehr, als dass das Quartier im Herzen der Stadt ein echtes Klimaquartier werden soll, was anspruchsvoll, aber gut und richtig ist. Die Schnittstellen sind zu analysieren um binnen Jahresfrist zu einer abgestimmten und fundierten Koordination der strategischen Steuerung in eine kluge und gemeinsame Umsetzung zu gelangen.

Zu begrüßen ist ausdrücklich, dass die Grundstücke im Eigentum der Stadt verbleiben sollen und das Erbbaurecht gewählt worden ist. Hierzu bereits: Grund und Boden als Aktie – Dumm gelaufen (anette-ehlers.de)